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Dokument-ID: 693845
5.3 Begriffsbestimmungen
Die Definitionen von Verpackungen sind im Vergleich zur Verpackungsverordnung 1996 weitgehend unverändert geblieben. Eine Anpassung an die Begriffe der Abfallrahmenrichtlinie bzw des AWG 2002 ist erfolgt. Dies betrifft insbesondere die Definitionen des Recyclings bzw der thermischen Verwertung. Die Beispiele für die unterschiedlichen Kriterien, die in der Richtlinie 2004/12/EG vorgegeben wurden, werden im Anhang 2 aufgelistet.