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Dokument-ID: 1192766
1.46 Berichtigungsbeschluss und Parteistellung im Umweltrecht
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Anfechtung eines Berichtigungsbeschlusses nicht möglich ist, wenn keine Verletzung von Umweltschutzvorschriften geltend gemacht wird und keine prozessualen Rechte der beteiligten Parteien verletzt wurden. Dies betrifft sowohl Formalparteien als auch Umweltorganisationen im Rahmen von Genehmigungsverfahren.