© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1264858

Verena Becker | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.6.5 Berichtspflichten bei erheblichen Cybersicherheitsvorfällen

Erhebliche Cybersicherheitsvorfälle sind dem zuständigen sektorspezifischen CSIRT (Computer Security Incident Response Teams; Computer Notfallteam), mangels eines solchen dem nationalen CSIRT, zu melden, das die Meldung an die Cybersicherheitsbehörde weiterleitet. • [Fußnote: § 34 Abs 1 NISG.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abfallwirtschaft in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop