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Neu Dokument-ID: 933632

Vorschrift

Verordnung über tierische Nebenprodukte

Inhaltsverzeichnis

D. Biodieselherstellung

1. Ausgangsmaterial

Für dieses Verfahren kann eine Fettfraktion aus tierischen Nebenprodukten aller Kategorien verwendet werden.

2. Verarbeitungsmethode

Die Biodieselherstellung ist gemäß den folgenden Verarbeitungsstandards durchzuführen:

a)

Sofern nicht Fischöl oder ausgeschmolzenes Fett verwendet wird, das gemäß Anhang III Abschnitt VIII oder XII der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 gewonnen wurde, ist die Fettfraktion aus tierischen Nebenprodukten zunächst zu verarbeiten unter Anwendung:

  1. im Fall von Material der Kategorie 1 oder 2: der Verarbeitungsmethode 1 (Drucksterilisation) gemäß Kapitel III; und
  2. im Fall von Material der Kategorie 3, ausgenommen gebrauchtes Speiseöl: einer der Verarbeitungsmethoden 1 bis 5 oder 7 oder, im Fall von aus Fisch gewonnenem Material: der Verarbeitungsmethoden 1 bis 7 gemäß Kapitel III; (ABl. L 2025/1377)
b)

das verarbeitete Fett ist dann nach einer der folgenden Methoden weiterzuverarbeiten:

i)

nach einem Verfahren, bei dem das verarbeitete Fett vom Protein zu trennen ist und bei dem, im Fall von Wiederkäuerfett, unlösliche Verunreinigungen bis auf einen Gewichtsanteil von höchstens 0,15 % zu entfernen sind und das verarbeitete Fett danach zu verestern und umzuestern ist.

Die Veresterung ist jedoch für verarbeitetes Fett aus Material der Kategorie 3 nicht vorgeschrieben. Zur Veresterung ist der pH-Wert auf weniger als 1 zu verringern, indem Schwefelsäure (H2SO4) oder eine gleichwertige Säure zugefügt wird und die Mischung unter ständigem intensivem Mischen auf 72 °C erhitzt wird; diese Temperatur ist mindestens 2 h zu halten.

Die Umesterung hat durch Erhöhung des pH-Werts auf etwa 14 mit Kaliumhydroxid oder einer gleichwertigen Base bei einer Temperatur von 35-50 °C, die mindestens 15 min gehalten wird, zu erfolgen. Die Umesterung ist unter den oben beschriebenen Bedingungen unter Verwendung einer neuen Basenlösung zweimal durchzuführen. Danach sind die Produkte zu raffinieren, was auch eine Vakuumdestillation bei 150 °C umfasst, und es entsteht Biodiesel;

ii)

nach einem Verfahren, bei dem gleichwertige, von der zuständigen Behörde genehmigten Verfahrensparameter verwendet werden.