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Verordnung über tierische Nebenprodukte
D. Biodieselherstellung
1. Ausgangsmaterial
Für dieses Verfahren kann eine Fettfraktion aus tierischen Nebenprodukten aller Kategorien verwendet werden.
2. Verarbeitungsmethode
Die Biodieselherstellung ist gemäß den folgenden Verarbeitungsstandards durchzuführen:
| a) | Sofern nicht Fischöl oder ausgeschmolzenes Fett verwendet wird, das gemäß Anhang III Abschnitt VIII oder XII der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 gewonnen wurde, ist die Fettfraktion aus tierischen Nebenprodukten zunächst zu verarbeiten unter Anwendung:
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| b) | das verarbeitete Fett ist dann nach einer der folgenden Methoden weiterzuverarbeiten:
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