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Neu Dokument-ID: 981714

Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3.3 Die zivilrechtliche Verantwortung des Abfallbeauftragten

Allgemeines

Die Bedeutung der zivilrechtliche Haftung besteht darin, dass eine Person für ihr Fehlverhalten zur Leistung von Schadenersatz gerichtlich belangt werden kann. Das Fehlverhalten, das eine zivilrechtliche Haftung begründet, kann sowohl in der Verletzung vertraglicher Pflichten bestehen als auch in Form eines deliktischen Verhaltens zum Tragen kommen.

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