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Dokument-ID: 469509
5 Dokumentationspflichten bei (gewerbsmäßiger) Beförderung von Abfällen
Wer gewerbsmäßig nicht gefährliche Abfälle befördert, hat bei der Beförderung ein Dokument mit folgenden Angaben mitzuführen:
- Übergeber der Abfälle
- Übernehmer der Abfälle
- Masse der beförderten Abfälle in Kilogramm
- Beschreibung der Abfälle