© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1071091
13.2.4 Einhebung Altlastenbeitrag
Weiters wurden Sonderregelungen, ua die Einhebung des Altlastenbeitrags, geschaffen, wenn der Beitragsschuldner glaubhaft machen kann, durch COVID-19 von einem Liquiditätsengpass betroffen zu sein. Diese Erleichterungen betreffen die Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungen bis 30. September 2020 sowie die Nichtfestsetzung von Stundungszinsen, Säumniszuschlägen und Verspätungszinsen.