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Dokument-ID: 1252600
8.1 Einleitung
Die erste Europäische Gesetzgebung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen wurde vor mehr 30 Jahren vom Europäischen Parlament und dem Rat in Form der Richtline 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 verabschiedet. Sie trat am 31. Dezember 1994 in Kraft und war bis zum 30. Juni 1996 in nationales Recht umzusetzen. Ihr Ziel ist es, die unterschiedlichen nationalen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten zum Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen unionsweit zu harmonisieren und ein hohes Maß an Umweltschutz zu gewährleisten.