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Dokument-ID: 469963
8.6 Elektronische Aufzeichnungspflicht nach der Abfallbilanzverordnung
Mit 1. Jänner 2010 wurde die elektronische Aufzeichnungspflicht nach den Vorgaben der Abfallbilanzverordnung stufenweise verpflichtend eingeführt. Besteht eine elektronische Aufzeichnungspflicht, müssen die rechtlich verbindlichen Aufzeichnungen elektronisch gemäß den Vorgaben der Abfallbilanzverordnung geführt werden.