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Neu Dokument-ID: 749468

Stefan Brezovich - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.19.5 Entpflichtung im Fall der Lohnabfüllung

Grundsätzliches

Der Abfüller bzw der Abpacker ist Primärverpflichteter sowohl für Haushalts- als auch für Gewerbeverpackungen.

  1. Dem Primärverpflichteten vorgelagerte Vertriebsstufen dürfen seit 1. Jänner 2015 nach wie vor Haushaltsverpackungen entpflichten. Dem Primärverpflichteten nachgelagerte Vertriebsstufen dürfen seit 1. Jänner 2015 Haushaltsverpackungen nicht mehr entpflichten.
  2. Gewerbeverpackungen können seit 1. Jänner 2015 – wie bisher – sowohl vom Primärverpflichteten als auch von dem Primärverpflichteten vorgelagerten oder nachgelagerten Vertriebsstufen entpflichtet werden. Darüber hinaus können Gewerbeverpackungen auch selbstentsorgt werden.

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