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Peter Hodecek | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Entwicklung der Abfallpolitik als Teil der Umweltpolitik im Primärrecht der Gemeinschaft

Die Konzeption der gemeinschaftsrechtlichen Abfallpolitik hat seit dem Beginn einer konzentrierten Umweltpolitik, welche auf der Pariser Gipfelkonferenz beschlossen wurde, tiefgreifende Veränderungen erfahren. Bereits im ersten Aktionsprogramm für den Umweltschutz (1973–1976) wurde eine erste, noch allgemeine Grundlage für die gemeinsame europäische Abfallpolitik geschaffen. Den Ausgangspunkt bildete die Erkenntnis, dass die Beseitigung von Industrieabfällen immer komplexer und kostenintensiver wurde. Schon in diesem Aktionsprogramm wurde darauf hingewiesen, dass im Falle unterschiedlicher Anforderungen in den Mitgliedstaaten an die Behandlung und Beseitigung von Abfällen – welche zu unterschiedlichen ökonomischen Belastungen für die Herstellung und den Vertrieb von Produkten führen – gemeinschaftliche Regelungen zur Abfallbewirtschaftung erforderlich sein können. Zu diesem Zeitpunkt war Abfall-„Politik“ jedoch lediglich daran interessiert, Abfälle wegen den von ihnen ausgehenden Gesundheitsgefährdungen und -belästigungen zu beseitigen.

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