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2 Entwicklung der Rechtsgrundlage(n) für die Umweltpolitik im primären Unionsrecht
Bedingt durch das gemeinschaftsweit priorisierte Wirtschaftswachstum kam es in der Folge zu immer mehr und häufigeren Umweltverschmutzungen. In den siebziger und achtziger Jahren wurden zunächst erste Richtlinien auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten erlassen, welche die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bürger verbessern und auch schützen sollten. Schon bald wurde erkannt, dass die stetig steigende Umweltverschmutzung eine zunehmend grenzüberschreitende Problematik darstellt, welche sich auf einzelstaatlicher Ebene nicht lösen ließ. Dies führte zu vermehrten Forderungen einer gemeinsamen Umweltpolitik.