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5.16 Exporte und Importe von Verpackungen
Verpackungen (verpackte Waren) sowie Einwegkunststoffprodukte, die von Österreich ins Ausland verbracht werden, fallen nicht unter die österreichische Verpackungsverordnung. Sie können auch im Fall, dass sie bereits in Österreich bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet wurden, wieder mit neu in Österreich in Verkehr gesetzten Verpackungen gegenverrechnet werden (vgl § 9 Abs 2 Z 5 letzter Satz VerpackVO 2014). Für den Fall einer behördlichen Prüfung muss die Verbringung dieser Verpackungen (verpackten Waren) in das Ausland nachgewiesen werden können (vor allem mit den Unterlagen, die als Grundlage für eine Steuerprüfung infrage kommen).