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Dokument-ID: 553079
8.1 Geltungsbereich, Normadressaten und Begriffsbestimmungen der Verordnung
Gegenstand der Regelung
Diese Verordnung enthält Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann für die Herstellung von Glasmaterialien und -gegenständen im Einschmelzverfahren bestimmtes Bruchglas nicht mehr als Abfall anzusehen ist.