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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.1 Geltungsbereich der Altfahrzeugeverordnung

Die Altfahrzeugeverordnung gilt für Fahrzeuge und Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe, unabhängig davon, wie das Fahrzeug während seiner Nutzung gewartet oder repariert worden ist und ob es mit vom Hersteller gelieferten Bauteilen oder mit anderen Bauteilen bestückt ist, deren Einbau als Ersatz- oder Austauschteile zulässig ist.

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