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Dokument-ID: 893249
1.1 EU-Recht
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bildet zusammen mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) die primärrechtliche Grundlage des politischen Systems der EU. Diese beiden Verträge – auch als „europäische Verfassung“ bezeichnet – sind jedoch rechtlich gesehen lediglich völkerrechtliche Verträge zwischen den EU-Mitgliedstaaten.