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Neu Dokument-ID: 050874

Vorschrift

Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und die Verwendung von Kettensägenölen

Inhaltsverzeichnis

II. ABSCHNITT
Kettensägenöle

§ 2.

idF BGBl. Nr. 647/1990 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1991

Schmiermittel, die zur Schmierung der Sägeketten von Motorsägen bestimmt sind, dürfen nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 im Inland nur in den gewerblichen Verkehr gebracht werden, wenn sie dem § 3 entsprechen und dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 und 3 verwendet werden.