© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 982776

Vorschrift

Verordnung über tierische Nebenprodukte

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1

Amtliche Kontrollen der Kennzeichnung von Folgeprodukten

Die zuständige Behörde führt eine Leistungsprüfung des Überwachungs- und Aufzeichnungssystems gemäß Anhang VIII Kapitel V Nummer 2 der vorliegenden Verordnung durch, um deren Einhaltung zu überprüfen, und kann erforderlichenfalls die Untersuchung zusätzlicher Proben nach der in Absatz 2 der genannten Nummer festgelegten Methode fordern.