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Dokument-ID: 1192706
1.11 Keine Revisionsbefugnis des Bundesministers in Angelegenheiten der Landesvollziehung
Wenn die Behörde die Untersagung der Sammlung von Altspeisefett und -öl im Gebiet einer Stadt sowie den Auftrag zur Entfernung der dafür vorgesehenen Sammelautomaten auf § 17 Stmk AWG stützt, handelt es sich um eine Angelegenheit der Landesvollziehung. Eine Revision durch die Bundesministerin für Klimaschutz ist in diesem Fall unzulässig.