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Neu Dokument-ID: 1192760

Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz

1.41 Keine Zulässigkeit der Revision im Verfahren zur aufschiebenden Wirkung nach AWG

Ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde, die von einer Behörde gem § 62 Abs 2b AWG 2002 erlassen wurde, führt nicht zu einer Revision, wenn keine Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung vorliegen.

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