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Neu Dokument-ID: 982769

Vorschrift

Verordnung über tierische Nebenprodukte

Inhaltsverzeichnis

L. Mehrstufige katalytische Hydrierung für die Herstellung erneuerbarer Brennstoffe

1.

Ausgangsmaterial

Für dieses Verfahren darf folgendes Material verwendet werden:

  1. ausgeschmolzene Fette aus Kategorie-1-Material, die nach der Verarbeitungsmethode 1 (Drucksterilisation) verarbeitet wurden;
  2. gebrauchtes Speiseöl aus Material der Kategorie 3, ausgeschmolzene Fette und Fischöl gemäß Buchstabe J Nummer 1 Buchstabe a dieses Abschnitts. (ABl. L 2025/1377)
2.

Verarbeitungsmethode

a)

Das ausgeschmolzene Fett muss einer Vorbehandlung unterzogen werden, die mindestens aus dem Bleichen des Ausgangsmaterials, auch der ausgeschmolzenen Fette, mit Säure unter Anwendung von Bleicherde und der anschließenden Entfernung der verwendeten Bleicherde und unlöslichen Verunreinigungen durch Filtration besteht.

Vor dieser Behandlung kann ausgeschmolzenes Fett mit Säure und/oder Laugflüssigkeit entschleimt werden, um Verunreinigungen von dem ausgeschmolzenen Fett zu isolieren, die anschließend durch Zentrifugierung entfernt werden.

b)

Das vorbehandelte Material durchläuft ein Hydrierungsverfahren (Hydrotreatment), bestehend aus einer katalytischen Hydrierung, einem Stripping und einer anschließenden Isomerisierung.

Das Material muss einem Druck von mindestens 30 bar bei einer Temperatur von mindestens 265 °C für mindestens 20 min ausgesetzt werden.

(ABl. L 182/2017)