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Dokument-ID: 626025
7.7 Meldepflicht des Übernehmers
Die Meldung der Begleitscheindaten hat nur mehr elektronisch zu erfolgen. Dies entspricht der Forderung der Länder zur Verwaltungsreform 2011 – Deregulierung. Da die AbfallbilanzVO bereits eine elektronische Datenerfassung und -speicherung genau dieser Daten im Rahmen der Aufzeichnungen der Abfallsammler und -behandler erfordert, ist eine Verpflichtung zur elektronischen Meldung der Begleitscheindaten (im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung) sinnvoll.