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Dokument-ID: 470696
7.5 Meldepflichten bei Umgründungen/Einstellung der Abfallsammlung und -behandlung
Der Rechtsnachfolger muss bei Umgründungen innerhalb von drei Monaten nach der Eintragung ins Firmenbuch die Umgründung dem zuständigen Landeshauptmann melden und entsprechende Nachweise beilegen. Ändern sich bei der Sammlung oder Behandlung von gefährlichen Abfällen der Erlaubnisumfang, die abfallrechtlichen Verantwortlichen oder deren Aufgabenbereich, so muss binnen drei Monaten eine neue Erlaubnis beantragt werden.