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Neu Dokument-ID: 1176385

Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.8 Meldeverpflichtungen nach der EU-Batterienverordnung

Hinweis:

Die Regelungen des Art 75 EU-Batterienverordnung über die Meldeverpflichtungen treten mit 18. August 2025 in Kraft. Die letzten Meldungen nach den Vorgaben der bisherigen Batterien-Richtlinie 2006/66/EG und damit der österr BatterienVO sind für das Kalenderjahr 2025 abzugeben.

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