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Dokument-ID: 1192705
1.10 Mündliche Verhandlung iZm Entfernungsaufträgen
§ 62 Abs 2 AWG 2002 kommt zur Anwendung, wenn der Verdacht eines konsenswidrigen Betriebs einer Behandlungsanlage besteht. Die mit dieser Bestimmung behördlich verfügte Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes dient somit auch der Einhaltung von erteilten Auflagen.