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Dokument-ID: 1192757
1.38 Nachlassseparation schützt nicht vor Abfallbehandlungsauftrag
Die Rechtsstellung als „außerbücherlicher Eigentümer“ im Rahmen einer Nachlassseparation befreit nicht von der Verantwortung gem § 73 AWG 2002 für die ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Ein Behandlungsauftrag für die Entfernung von Altfahrzeugen ist auch dann zu erteilen, wenn der Revisionswerber zu einem früheren Zeitpunkt über die Liegenschaft verfügungsberechtigt war.