© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 469888
8.2 Normadressaten der Abfallbilanzverordnung
Verpflichtete der Abfallbilanzverordnung sind aufzeichnungspflichtige Abfallsammler und -behandler. Somit sind jene Abfallsammler und -behandler, die gem § 17 Abs 2 AWG 2002 nicht der Aufzeichnungspflicht unterliegen, sowie jene, die gem § 21 Abs 3 ausgenommen sind, auch von der Abfallbilanzverordnung nicht umfasst. Ausgenommen sind zusätzlich auch Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Hausverwalter oder Gebäudemanager ausschließlich rechtlich über die Sammlung oder Behandlung von Abfällen verfügen.