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Dokument-ID: 468069
5.4 Oberösterreichisches Abfallwirtschaftsgesetz 2009
Pflichtbereich und Andienungszwang
Gemäß dem Oberösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetz (OÖ AWG) 2009 umfasst der Pflichtbereich (hier als „Abholbereich“ bezeichnet) die „Hausabfälle“, das sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen, sofern es sich nicht um Altstoffe, biogene Abfälle oder sperrige Abfälle handelt.