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1.5 Österreichischer Begleitschein für gefährliche Abfälle und POP-Abfall
Wer gefährliche Abfälle oder nicht gefährliche POP-Abfälle einem Übernehmer übergibt oder diese zu einem Übernehmer transportiert, hat Menge und Art in einem Begleitschein zu deklarieren. Der Übernehmer gefährlicher Abfälle oder der POP-Abfälle hat innerhalb von sechs Wochen nach Übernahme elektronisch im Wege des EDM-Portals dem zuständigen Landeshauptmann Art, Menge, Herkunft, Transporteur und Adressat dieser Abfälle zu melden. Während einer Beförderung von Abfällen ist dieser Begleitschein stets mitzuführen und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht oder dem Zoll jederzeit vorzuweisen.