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Dokument-ID: 917400
3.7 Pflichten der Abfallbehandler
Meldepflichten
Betroffen sind alle Behandler von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten und aus gewerblichen Zwecken. Diese Abfallbehandler haben jährlich bis zum 10. März des Folgejahres eine Meldung über die Verwertung der erfassten Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Wege des EDM-Portals des BMK unter http://www.edm.gv.at zu erstatten.