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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7 Pflichten der Abfallbehandler

Meldepflichten

Betroffen sind alle Behandler von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten und aus gewerblichen Zwecken. Diese Abfallbehandler haben jährlich bis zum 10. März des Folgejahres eine Meldung über die Verwertung der erfassten Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Wege des EDM-Portals des BMK unter http://www.edm.gv.at zu erstatten.

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