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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Pflichten der Abfallsammler

Meldepflichten

Betroffen sind gem § 24 Abs 2 alle Abfallsammler, einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Re-Use-Betriebe, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte von einem Letztverbraucher übernehmen und diese nicht an die Hersteller zurückgeben.

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