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Dokument-ID: 917398
3.6 Pflichten der Abfallsammler
Meldepflichten
Betroffen sind gem § 24 Abs 2 alle Abfallsammler, einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Re-Use-Betriebe, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte von einem Letztverbraucher übernehmen und diese nicht an die Hersteller zurückgeben.