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Dokument-ID: 917191
2.3 Pflichten der Erstübernehmer (Altfahrzeugeverordnung)
Registrierungspflicht
Erstübernehmer von Altfahrzeugen müssen sich im EDM-Portal des BMK innerhalb eines Monats ab Aufnahme der Tätigkeit unter Angabe der jeweiligen unternehmensspezifischen Stammdaten registrieren, um ihre regelmäßigen Meldeverpflichtungen im Wege des EDM-Portals erfüllen zu können.