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Dokument-ID: 917386
3.2 Pflichten der Hersteller
Die EAG-VO stellt eine Reihe von Verpflichtungen auf, die sich einerseits nach der Rolle, in welcher die Beteiligten agieren, zum anderen aber auch danach unterscheiden, ob es sich um Elektro- und Elektronikgeräte für private Haushalte oder zu gewerblichen Zwecken handelt.