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Maria Amon - Hubert Grech - FORUM Media (red) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3 Pflichten des Abfallbesitzers, Eingangskontrolle

Recyclinggebot und Trennpflicht

Alle Abfallbesitzer haben recyclingfähiges Altholz gem Anhang 1 der RecyclingholzVO grundsätzlich dem Recycling zuzuführen, so die dabei anfallenden Kosten nicht im Vergleich zu anderen Behandlungsverfahren unverhältnismäßig hoch sind. Anhang 1 enthält eine taxative Liste der Abfallarten, die für das Recycling verwendet werden dürfen. Über das Recycling sind entsprechende Aufzeichnungen zu führen.

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