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Neu Dokument-ID: 553365

Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Problemstoffbezogene Anforderungen

Beschilderung

Weiters sind im Sammelraum und auf der Eingangstüre zur Sammelstelle Schilder für „Rauchverbot“, sowie „Verbot des Hantierens mit offenem Licht und Feuer“ anzubringen. Im Inneren des Raumes ist auch auf das „Verbot von Essen und Trinken“ hinzuweisen.

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