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3.2 Problemstoffe
Problemstoffe sind gem § 2 Abs 4 Z 4 AWG 2002 an sich gefährliche Abfälle, die jedoch in privaten Haushalten üblicherweise anfallen. Weiters zählen gefährliche Abfälle aller übrigen Abfallerzeuger (inkl Betriebe), die nach Art und Menge mit privaten Haushalten vergleichbar sind und die sich in der Gewahrsame der genannten Haushalte und Einrichtungen befinden, zu den Problemstoffen. Problemstoffe und gefährliche Abfälle unterscheiden sich also nicht durch ihre Zusammensetzung, sondern ausschließlich durch die Art des Anfalles und die Menge.