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Dokument-ID: 1090854
7.3.3 Sprachbarrieren
Sprachbarrieren verlangsamen die Verfahren für die Verbringung von Abfällen, da einige Mitgliedstaaten alle eingereichten Dokumente (Notifizierung, Verträge, Sicherheitsleistungen, Genehmigungen der Empfängeranlage, uam), nur in ihrer Landessprache akzeptieren; teilweise werden sogar notariell beglaubigte Übersetzungen verlangt. Dies macht die Abfallverbringungsverfahren noch komplexer.