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Peter Hodecek | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Übergeordnete Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie

Die Ziele der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/852 sind sehr umfassend und gehen weit über die bisherigen Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bewirtschaftung von Abfällen hinaus. Mit dieser Richtlinie werden erstmals sehr langfristige Ziele für die Abfallbewirtschaftung in der Europäischen Union festgelegt und den Wirtschaftsteilnehmern und Mitgliedstaaten eine klare Richtung für die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Investitionen vorgegeben. Sie sind im Wesentlichen vom Klimaschutz sowie der Ressourcenschonung indiziert; die wichtigsten sind:

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