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FORUM Media (red) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2 Verfahrensablauf, Parteistellung im Anzeigeverfahren

Gegenstand der behördlichen Prüfung

Aufgrund einer Anzeige nach § 51 AWG 2002 hat die Behörde zu prüfen,

  • ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Anzeigeverfahrens gegeben sind,
  • ob die beabsichtigten Maßnahmen die Schutzinteressen der mitanzuwendenden Vorschriften beeinträchtigen,
  • ob die beabsichtigten Maßnahmen die in § 43 AWG 2002 sonst aufgezählten Schutzinteressen beeinträchtigen.

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