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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Verpflichtete im Abfallwirtschaftsrecht

Normadressaten

Das Abfallrecht ist de facto für alle Unternehmen, ja sogar für fast alle Personen, von Bedeutung. Dabei beginnt der Anwendungsbereich des Abfallrechts nicht erst beim Entstehen des Abfalls, sondern bereits früher bei der Produktion und dem Betrieb von Produkten, die schlussendlich einmal in der Zukunft als Abfall anfallen werden.

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