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Dokument-ID: 893399
10.1.2 Verpflichtungen für Hersteller von Recycling-Baustoffen
Recycling-Baustoffe – Herstellung und Verwendung
Abschnitt 3 der Recycling-Baustoffverordnung enthält umfangreiche Bestimmungen zur Herstellung und Verwendung von Recycling-Baustoffen. Neben den zulässigen Eingangsmaterialien und den Qualitätsanforderungen werden vor allem die Qualitätssicherung und die entsprechende Dokumentation sowie Vorgaben für die Verwendung der Recycling-Baustoffe näher geregelt.