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Dokument-ID: 1192721
1.26 Verwaltungsstrafverfahren iZm Anlagenänderung
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 37 Abs 4 Z 4 AWG 2002 ist nicht die bloße Änderung einer ortsfesten Behandlungsanlage anzeigepflichtig, sondern es sind lediglich solche sonstigen Änderungen anzuzeigen, die nachteilige Auswirkungen auf den Menschen oder die Umwelt haben können.