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Dokument-ID: 1192701
1.6 Verwaltungsstrafverfahren iZm Meldeverpflichtungen
Nach der eindeutigen Rechtslage gem § 7 Abs 7 AWG 2002 kommt es auf den Nachweis der Nichtgefährlichkeit im Rahmen einer Prozessausstufung an. Auf eine Ausstufungsmitteilung durch den Bundesminister stellt diese Norm jedenfalls nicht ab.