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5.8 Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsgesetz
Pflichtbereich und Andienungszwang
Der Pflichtbereich und der Andienungszwang beziehen sich im Wesentlichen auf Siedlungsabfälle. Darunter versteht das Gesetz gemischte Abfälle und getrennt gesammelte Abfälle aus Haushalten, einschließlich Papier und Karton, Glas, Metall, Kunststoff, Bioabfälle, Holz, Textilien, Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren sowie Sperrmüll, einschließlich Matratzen und Möbel sowie gemischte Abfälle und getrennt gesammelte Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, sofern diese Abfälle in ihrer Beschaffenheit und Zusammensetzung Abfällen aus Haushalten ähnlich sind.