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Dokument-ID: 917405
3.9 Vorgaben nach der AbfallbehandlungspflichtenVO
Die AbfallbehandlungspflichtenVO enthält verschiedene Vorgaben für
- die Sammlung, Lagerung und den Transport von Elektro- und Elektronik-Altgeräten,
- Bereiche, in denen Elektro- und Elektronik-Altgeräte gelagert und behandelt werden,
- die Schadstoffentfrachtung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten,
- die selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen,
- die selektive Behandlung von Kunststoffen, die bromierte Flammschutzmittel enthalten,
- die Behandlung des Kältekreislaufes von Kühlgeräten,
- die Behandlung des Isolierschaums von Kühlgeräten,
- die Verbrennung von Kühlgeräten,
- Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen,
- die Behandlung von Lampen, Flachbildschirmen sowie deren Fraktionen,
- die Behandlungen, die unzulässig sind.