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Neu Dokument-ID: 917405

Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.9 Vorgaben nach der AbfallbehandlungspflichtenVO

Die AbfallbehandlungspflichtenVO enthält verschiedene Vorgaben für

  • die Sammlung, Lagerung und den Transport von Elektro- und Elektronik-Altgeräten,
  • Bereiche, in denen Elektro- und Elektronik-Altgeräte gelagert und behandelt werden,
  • die Schadstoffentfrachtung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten,
  • die selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen,
  • die selektive Behandlung von Kunststoffen, die bromierte Flammschutzmittel enthalten,
  • die Behandlung des Kältekreislaufes von Kühlgeräten,
  • die Behandlung des Isolierschaums von Kühlgeräten,
  • die Verbrennung von Kühlgeräten,
  • Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen,
  • die Behandlung von Lampen, Flachbildschirmen sowie deren Fraktionen,
  • die Behandlungen, die unzulässig sind.

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