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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.2 Was sind medizinische Abfälle?

Unter „Abfall aus dem medizinischen Bereich“ wird gemäß der ÖNORM S 2104 Abfall verstanden, der aus Einrichtungen stammt, die dem AIDS-Gesetz, Apothekengesetz, Ärztegesetz, Zahnärztegesetz, Hebammengesetz, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, den Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, dem Blutsicherheitsgesetz oder Tierärztegesetz unterliegen sowie Abfall aus medizinischen und veterinärmedizinischen Versuchs-, Untersuchungs- und Forschungsanstalten.

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