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Neu Dokument-ID: 659442

Georg Fürnsinn - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.12.2 Zusätzliche Vorgaben für die Genehmigung eines Sammel- und Verwertungssystems für Haushaltsverpackungen

Zusätzlich zu den Anforderungen des § 29 AWG 2002 kann eine Genehmigung eines Sammel- und Verwertungssystems für Haushaltsverpackungen nur unter Einhaltung der Anforderungen des § 29b erteilt werden: Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen können nur gesamthaft für mindestens eine Sammelkategorie (die in der VerpackVO 2014 festgelegt werden) genehmigt werden.

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