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Katharina Häusler | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.5.2 Datenerfassung im elektronischen Managementsystem (EDM)

In Anwendung der oben dargestellten unionsrechtlichen Regelungen verpflichtet das AWG 2002 den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) zwei unterschiedliche elektronische Register anzulegen: Zum einen ein Register für Stammdaten (eRAS) und zum anderen ein „Bewegungsdatenregister“, in dem sämtliche, vom Gesetz geforderte Daten über Abfallbewegungen erfasst werden. Darin müssen Zuordnungstabellen für Abfallarten, Behandlungsverfahren, Anlagentypen und personenkreisbezogene Identifikationsnummern angelegt werden.

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