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Katharina Häusler | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.6 Was ist bei der Überwachung von Betriebsarealen zu beachten?

Wann ist eine Videoüberwachung zulässig?

Die früheren §§ 50a ff DSG sahen – vor Geltung der DSGVO – detaillierte Regeln zur Zulässigkeit, Vorabgenehmigungspflicht und Pflicht zur Kennzeichnung einer Videoüberwachung vor. Diese Sonderregelungen wurden durch die DSGVO obsolet, da sich die Zulässigkeit der Verarbeitung von Bilddaten (nicht nur Video-, sondern auch Fotoaufnahmen) nach den allgemeinen Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenverarbeitungsgrundsätze und Rechtsmäßigkeitstatbestände, siehe oben) richtet.

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