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Dokument-ID: 1287370
2.9 EU-Altfahrzeugeverordnung – Übersicht
Die Verordnung (EU) 2026/1738 über die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen (EU-Altfahrzeugeverordnung) ersetzt im Wesentlichen ab 1. September 2028 die bisherige EU-Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG, einzelne Verpflichtungen treten jedoch erst zu späteren Zeitpunkten in Kraft. Auch die bisherige nationale Umsetzung der Altfahrzeugerichtlinie, vor allem das AWG 2002 und die österreichische Altfahrzeugeverordnung, ist dann entsprechend anzupassen.